§ 25 Abs 1 Slbg ROG 1998 (Flächenwidmungsplan oder Änderung des Flächenwidmungsplanes, vermögensrechtliche Nachteile durch Umwidmung in Grünland, Verhinderung der Bebauung; angemessene Entschädigung, Voraussetzungen; Umwidmung binnen zehn Jahren nach der erstmaligen Ausweisung als Bauland oder während der Wirksamkeit einer Baubewilligung; Entscheidung durch ein Tribunal; nachprüfende Kontrolle durch VwGH bei Entscheidung einer nicht als Tribunal eingerichteten Behörde nicht ausreichend)