§ 63 Abs 5 AVG (Berufung, Berufungsfrist)
§ 17 Abs 3 ZustellG (Hinterlegung, Abwesenheit von der Abgabestelle; Rückkehr an die Abgabestelle; Wirksamkeit der Zustellung am folgenden Tag; eindeutige Bezeichnung einer Abgabestelle im Verwaltungsverfahren)