§ 52 AVG (Sachverständige, keine, Vertrauensanwälte österreichischer Vertretungsbehörden im Ausland)
§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Ermittlungen durch Österreichische Botschaft in Nairobi, Beiziehung eines Vertrauensanwaltes durch Botschaft, kein Sachverständigenbeweis, Beweismittel eigener Art, keine Feststellung über berufliche Qualifikation der Vertrauensperson)