§ 18 Abs 4 AVG (Bescheid; Kollegialbehörde, Fertigung; durch den nach den Organisationsvorschriften hiezu Berufenen; Fertigung durch den Bürgermeister entgegen den anzuwendenden Organisationsvorschriften; Zurechnung des Bescheids zum Bürgermeister)
§ 53 Abs 4 Vlbg GdG (Gemeindevertretung, Erlassung einer Geschäftsordnung, Inhalt; Einberufung der Sitzungen, Abstimmung, Geschäftsbehandlung)