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VwGH 29. 4. 2003, 2001/02/0186 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2004/1078ZfV 2004, 532 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 19 VStG (Strafbemessung; Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse; konkrete Angabe des zugrunde gelegten Betrages, Erforderlichkeit, keine)

VwGH 29.04.2003, 2001/02/0186

Die bel Beh (UVS) ging bei der Strafbemessung gem § 19 VStG von „ungünstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen“ sowie dem Fehlen ges Sorgepflichten des Bf aus. Die bel Beh war nicht verpflichtet anzugeben, „mit welchem Betrag“ sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Strafbemessung zugrunde legt.

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