§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG (Inhalt der Beschwerde, Beschwerdepunkt; Behauptete Verletzung im Eigentumsrecht; Prüfung der Verletzung eines verfassungsgesetzlichen gewährleisteten Rechtes, keine)
VwGH 20.05.2003, 2003/02/0101
Als BeschwPunkt gem § 28 Abs 1 Z 4 VwGG wurde ausgeführt, dass durch den B „in das Eigentumsrecht des Bfs eingegriffen“ werde und er sich „in seinem Eigentumsrecht an diesem Grundstück“ als verletzt erachtet.