§ 17 Z 3 VermG (grundstücksweise Umwandlung in den Grenzkataster; aufgrund Beschlusses des Bezirksgerichtes, hinsichtlich der Grundstücke, deren Grenzen zur Gänze von der Grenzvermessung erfasst)
§ 17 Z 3 VermG (grundstücksweise Umwandlung in den Grenzkataster; aufgrund Beschlusses des Bezirksgerichtes, hinsichtlich der Grundstücke, deren Grenzen zur Gänze von der Grenzvermessung erfasst)