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VwGH 23. 4. 2003, 2001/04/0172 (STANDESBEZEICHNUNG)

JudikaturSTANDESBEZEICHNUNGZfV 2004/1049ZfV 2004, 526 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 4 Abs 1 Z 1 lit b IngG (Standesbezeichnung „Ingenieur“, Verleihung, Voraussetzungen; Berufspraxis mit Voraussetzung der höheren Fachkenntnis auf dem Fachgebiet auf dem Reifeprüfung abgelegt wurde; Tätigkeiten die typischerweise im Rahmen eines Gewerbebetriebes ausgeübt werden, höherwertige Tätigkeiten, keine; Abschleppdienst-Karosseriefachbetrieb, Verschiedene Leiter-, Abwicklungs- und Ausbildungstätigkeiten)

VwGH 23.04.2003, 2001/04/0172

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