§ 46 Abs 1 AlVG (Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, nicht fristgerechte Antragstellung durch unrichtige Rechtsauskunft der zuständigen Sachbearbeiterin, Geltendmachung eines Schadens im Wege von Amtshaftungsansprüchen; Anbringen durch Vorlage einer Beweisurkunde, unklarer Inhalt, Verpflichtung zur Befragung der Partei und Aushändigung eines Antragsformulars)
§ 23 AlVG (Arbeitslosengeld als Pensionsvorschuss; ebenso)