§ 7 Abs 3 Z 1 AlVG (Verfügbarkeit zur Aufnahme einer Beschäftigung, Hindernisse zur Arbeitsaufnahme, zeitliche Auslastung, Verfolgung anderer Ziele als Eingliederung in den Arbeitsmarkt)
§ 25 Abs 1 AlVG (Ersatz des empfangenen Arbeitslosengeldes, fehlende Sachverhaltsfeststellungen)