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VwGH 23. 4. 2003, 99/08/0089 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2004/1034ZfV 2004, 520 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 11 Abs 2 ASVG (Vergleich, Verlängerung der Pflichtversicherung)

§ 415 ASVG idF BGBl 1998/138 (Berufungsmöglichkeit an das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, nicht mehr in Fällen des § 11 Abs 2 ; Anwendung auf anhängige Berufungsverfahren, keine Übergangsregelung; maßgebliche Zuständigkeitsvorschriften im Zeitpunkt der Bescheiderlassung)

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