§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz, Begriff; Mittelpunkt der Lebensbeziehungen)
§ 17 Abs 2 Z 2 MeldeG (Reklamationsverfahren; Antrag des Bürgermeisters einer Gemeinde, in der ein Mensch zwar nicht mit Hauptwohnsitz angemeldet, aber einen Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat)