§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz, Begriff; Zutreffen der Voraussetzungen für Mittelpunkt der Lebensbeziehungen an mehreren Orten, Wahlrecht des Betroffenen; Berufstätigkeit und Studium in einem Ort, Heimatgemeinde, in der Eltern betreut, in anderem Ort; Wahlrecht)
§ 1 Abs 8 MeldeG (ebenso; Kriterien; 41-jähriger Student, berufstätig, der im Heimatort auch die Eltern betreut; weiterer Mittelpunkt der Lebensbeziehungen)