§ 17 Abs 2 Z 2 MeldeG (Reklamationsverfahren; Wohnsitzerklärung des Meldepflichtigen; Erklärung einer unter Sachwalterschaft stehenden Person selbst keine taugliche Grundlage; über die Abwicklung der täglichen Bedürfnisse hinausgehendes Geschäft)
§ 17 Abs 2 Z 2 MeldeG (Reklamationsverfahren; Wohnsitzerklärung des Meldepflichtigen; Erklärung einer unter Sachwalterschaft stehenden Person selbst keine taugliche Grundlage; über die Abwicklung der täglichen Bedürfnisse hinausgehendes Geschäft)