§ 102 Abs 1 Z 3 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges; Überlassen des Lenkens unter anderem nur an Personen mit der erforderlichen Lenkberechtigung; Tatort und Tatzeit entsprechend Lenken; bedingter Vorsatz Voraussetzung; unzureichende Verwahrung des Fahrzeugschlüssels)
VwGH 20.05.2003, 2003/02/0055