§ 62 Abs 1 VfGG (Antrag, Gesetz aufzuheben, Angabe der gegen die Verfassungsmäßigkeit sprechenden Bedenken im Einzelnen; nicht bloß Behauptung des Verstoßes gegen bestimmte Verfassungsbestimmungen, konkrete Darlegung, aus welchen Gründen verfassungswidrig)
VfGH 23.01.2004 , G 363/02