§ 40 SPG (Durchsuchung von Menschen, Ermächtigung, Annahme eines Zusammenhanges mit gefährlichem Angriff oder eines Besitzes eines Gegenstandes von dem Gefahr ausgeht aufgrund bestimmter Tatsachen; Österreicherinnen mit afrikanischer Herkunft, Personenuntersuchung aufgrund Hautfarbe und Herkunft)