§ 1 Abs 8 MilitärbefugnisG (MBG) (Angriff gegen militärische Güter; Definition; Bedrohung eines geschützten Rechtsguts durch die rechtswidrige Verwirklichung des Tatbestands einer gerichtlich strafbaren Handlung, aber auch Verhalten, das darauf abzielt und geeignet ist, eine solche Handlung vorzubereiten; Vorbereitung eines Angriffs auf militärische Güter; Abstellen auf die erste strafrechtlich relevante Tathandlung nach den Erläuterungen)