§ 9 Abs 1 ZustellG (Zustellbevollmächtigter, Zustellung an Vertretenen, tatsächliches Zukommen, nicht bei bloßer Kenntnis oder privater Ablichtung; Zustellzeitpunkt bei EDV-mäßiger Abfertigung)
VwGH 03.10.2002 , 2002/08/0031
Die Rechtsvertreterin des Bf hat ihre Bevollmächtigung gegenüber der Beh erster Inst mit Schreiben v 21. 12. 2000, welches am selben Tag per Telefax übermittelt worden ist, angezeigt. Der B der Behörde erster Inst v 19. 12. 2000 ist trotz der ausgewiesenen Bevollmächtigung seiner Rechtsvertreterin dem Bf persönl am 22. 12. 2000 zugestellt worden.