§ 71 Abs 1 AVG (Wiedereinsetzung; Kanzleikraft; stichprobenartige Kontrolle; gehörige Aufmerksamkeit bei Erkennbarkeit der Verspätung eines Rechtsmittels)
VwGH 20.02.2003 , 2000/07/0287
Die bel Beh stützte ihre E aber auch darauf, dass dem Bf spätestens im Zeitpunkt der Abfassung der RM-E (am 14. 7. 2000) auffallen hätte müssen, dass das RM verspätet war. Ausgehend von dieser Annahme wäre der WE-A vom 30. 8. 2000 jedenfalls verspätet.