§ 51a Abs 1 VStG (Verfahrenshilfeverteidiger; Beigabe, Voraussetzungen; ua Erforderlichkeit im Interesse der Verwaltungsrechtspflege; keine; Strafaufschubsantrag, Stattgabe)
VwGH 28.03.2003 , 2003/02/0061
Mit erstinstanzl B wurde dem Bf ein Strafaufschub bis 30. 12. 2003 gewährt.