§ 51e Abs 3 Z 1 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Absehen, Gründe, Behauptung lediglich einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung und keine Antrag auf Verhandlungsdurchführung; unstrittiger Sachverhalt)
VwGH 28.02.2003 , 2002/02/0192 , 0193
§ 51e Abs 3 Z 1 VStG (öffentliche mündliche Verhandlung; Absehen, Gründe, Behauptung lediglich einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung und keine Antrag auf Verhandlungsdurchführung; unstrittiger Sachverhalt)
VwGH 28.02.2003 , 2002/02/0192 , 0193