§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, „die als erwiesen angenommene Tat“; Tatanlastung, Tatort- und Tatzeitangabe ausreichend; Überholmanöver)
§ 51g Abs 1 VStG (Beweisaufnahme; Aufnahme erforderlicher Beweise; Antrag auf Zeugeneinvernahme; Ladung zur mündlichen Verhandlung, Entschuldigung, neuerliche Ladung, keine)