§ 34 Abs 1 VwGG (Zurückweisung; Legitimation, keine; Erschöpfung des Beschwerderechtes; Beschwerdeeinbringung bei VfGH und VwGH sowie Abtretung durch VfGH)
VwGH 26.02.2003 , 2003/04/0030
Wird gegen ein und denselben B sowohl Beschw beim VwGH als auch beim VfGH eingebracht, dann ist die vom VfGH dem VwGH abgetretene Beschw gem § 34 Abs 1 VwGG mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung infolge Erschöpfung des BeschwRechtes zurückzuweisen (VwGH Beschl v 19.10.1990, 90/17/0329, mwH).