§ 42 Abs 1 VwGG (Erkenntnisse; Beschwerden außer Säumnisbeschwerden; Abweisung oder Aufhebung des angefochtenen Bescheides; Abänderung, keine; Anfechtung bloß belastender Teile einer erteilten Genehmigung, Zulässigkeit, keine)
VwGH 26.02.2003 , 2003/04/0026