§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Sorgfaltsmaßstab eines Rechtsanwalts; Nichtdurchlesen eines Schriftsatzes vor Unterfertigung;
Änderung eines Textgerüsts; Kontrolle der unerlässlichen Bestandteile einer VwGH-Beschwerde; unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis, nicht bei geplanten Urlaubsantritt)