Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Legitimation, keine; Parteistellung im Verwaltungsverfahren, keine; kein Rechtsanspruch oder rechtliches Interesse des Beschwerdeführers an jeweils beantragten Maßnahmen)
VwGH 28.03.2003 , 2002/02/0184 , 0296
Art 132 B-VG (Säumnisbeschwerde, Legitimation, keine; Parteistellung im Verwaltungsverfahren, keine; kein Rechtsanspruch oder rechtliches Interesse des Beschwerdeführers an jeweils beantragten Maßnahmen)
VwGH 28.03.2003 , 2002/02/0184 , 0296