§ 5 Abs 1 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigendem Zustand; Behauptung eines „Nachtrunks“, Glaubwürdigkeit, Beurteilung, Kriterien, ua Zeitpunkt der Behauptung; keine gezielte Befragung hinsichtlich Nachtrunks, Erheblichkeit, keine)
VwGH 28.03.2003 , 2001/02/0031