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VwGH 28. 2. 2003, 2000/02/0295 ( STRASSENPOLIZEI )

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2004/776ZfV 2004, 389 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 89 Abs 1 StVO (Verkehrserschwernisse, Kennzeichnung von Verkehrshindernissen; Unterbleiben der Kenntlichmachung mit Gefahrenzeichen „Andere Gefahren“, wesentliches Tatbestandsmerkmal)

§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, „die als erwiesen angenommene Tat“, Anführung aller wesentlichen Tatbestandsmerkmale)

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