§ 49 AlVG (Kontrollmeldung, vorgeschriebene Kontrolltermine; Sicherung des Anspruchs, keine Verpflichtung zu außerhalb der regionalen Geschäftsstelle abgehaltenen Impulstag; keine telefonische Kontrollmeldung)
§ 49 AlVG (Kontrollmeldung, vorgeschriebene Kontrolltermine; Sicherung des Anspruchs, keine Verpflichtung zu außerhalb der regionalen Geschäftsstelle abgehaltenen Impulstag; keine telefonische Kontrollmeldung)