§ 12 Abs 6 lit c AlVG (Arbeitslosigkeit; selbstständige Erwerbstätigkeit; Geringfügigkeitsgrenze, Notstandshilfe)
§ 24 Abs 2 AlVG (1. Arbeitslosigkeit; Widerruf und rückwirkende Berichtigung; Beginn der selbstständigen Erwerbstätigkeit mit erstmaligem Anbieten der Leistung; keine Relevanz der tatsächlichen Einkünfte; Bindungswirkung des Einkommenssteuerbescheides)