§ 15 Abs 1 AlVG (Anwartschaft auf Arbeitslosengeld; Tatbestände zur Verlängerung der Rahmenfrist, taxative; keine Interpretation geboten; Arbeitsunfähigkeit; gesundheitliche Dienstbeeinträchtigung)
§ 11 DSG (Auskunft über vorhandene Daten; keine Gewähr der inhaltlichen Richtigkeit; keine Verwertbarkeit im Verwaltungsverfahren)