§ 34 Abs 1 ASVG (Meldepflicht des Dienstgebers bei Änderungen; Änderung der Entgeltshöhe durch gerichtliches Urteil; keine Berufung auf ständige Verwaltungspraxis schon bei erstinstanzlichem Urteil)
§ 113 Abs 1 ASVG (Beitragszuschlag; Ermessen; Notwendigkeit der Ermittlung der untersten und obersten Grenze; verursachter Verwaltungsaufwand, Höhe der Verzugszinsen, zu ermittelnde)