§ 67 Abs 4 ASVG (Haftung des Betriebsnachfolgers für ausständige Beiträge; Umfang des Betriebes zum Erwerbszeitpunkt; nahtlose Fortführung; wesentliche Betriebsgrundlage; spätere Vergrößerung des Betriebes, unerhebliche)
§ 67 Abs 5 ASVG (ebenso; Erwerb aus Konkursmasse)