§ 12 Abs 6 lit c AlVG (arbeitslos, Einkommen- oder Umsatzerzielung gemäß §§ 36a bzw 36b , Nichtübersteigen angeführter Beträge; Zurechnung von Einkommen oder Umsatz eines anderen Rechtssubjektes, keine)
§ 36c Abs 1 AlVG (Personen deren Einkommen oder Umsatz zur Anspruchsfeststellung heranzuziehen ist, Vorlagepflicht von Erklärungen oder Nachweisen, Voraussetzung, Verlangen der regionalen Geschäftsstelle)