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VwGH 3. 10. 2002, 97/08/0596 ( SOZIALVERSICHERUNG )

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 2004/736ZfV 2004, 369 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 7 Abs 3 Z 1 AlVG (Verfügbarkeit des Arbeitslosen; Vermittelbarkeit; Bereithaltung zu einer Beschäftigung; zeitliche Inanspruchnahme durch selbstständige Erwerbstätigkeit)

VwGH 03.10.2002 , 97/08/0596

Die Verfügbarkeit des Arbeitslosen iSd § 7 Abs 3 Z 1 AlVG erfordert dessen Vermittelbarkeit für eine die Arbeitslosigkeit ausschließende Beschäftigung. Diese muss nicht unbedingt eine Vollbeschäftigung sein, denn die Bereitschaft des Arbeitslosen, nach entspr Vermittlung eine Vollbeschäftigung anzunehmen, wäre erst in Bezug auf die Voraussetzung der Arbeitswilligkeit iSd § 9 AlVG zu beurteilen. Der Mangel der Verfügbarkeit iS des § 7 Abs 3 Z 1 AlVG ist aber bei Vorliegen solcher Umstände anzunehmen, die die unwiderlegl Vermutung des G rechtfertigen, dass die betr Person während dieser Zeit nicht an einer neuen Beschäftigung iSd § 12 Abs 1 AlVG, sondern an anderen Zielen interessiert ist (VwGH 27.07.2001, 2000/08/0216, mwN).

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