vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 18. 3. 2003, 2001/11/0091 ( SOZIALHILFE )

JudikaturSOZIALHILFEZfV 2004/734ZfV 2004, 368 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 10 WSHG (Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes; Einsatz der eigenen Mittel; Einkommensbegriff; Familienzuschlag für Notstandshilfe)

VwGH 18.03.2003 , 2001/11/0091

Bei den „Familienzuschlägen für Notstandshilfe“ handelt es sich um Einkommen iSd § 10 Wr SHG, das dem Bf zur Befriedigung des Lebensbedarfes zur Verfügung stand. Es kann daher nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die bel Beh die Familienzuschläge zur Notstandshilfe als „tatsächl“ Einkommen wertete. Abw.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!