§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; Studenten, Abstellen auf die Vollendung des 26. Lebensjahres)
§ 17 Abs 1 MeldeG (Reklamationsverfahren; Entscheidung, ob ein in Gemeinde gemeldeter dort weiterhin seinen Hauptwohnsitz hat)