§ 7 Abs 3 Z 3 FSG idF BGBl I 2002/65 (Verkehrszuverlässigkeit; bestimmte Tatsache; rücksichtsloses Überholen unter besonders gefährlichen Verhältnissen; Feststellungsmängel)
VwGH 18.03.2003 , 2002/11/0216
Die bel Beh stützt die Entziehung der Lenkberechtigung des Bf (wie bereits die Erstbeh) darauf, dass dieser eine best Tatsache iSd § 7 Abs 3 Z 3 FSG verwirklicht habe. Sie geht dabei davon aus, dass der Bf sowohl ein Verhalten (Überholmanöver) gesetzt hat, das an sich geeignet ist, bes gefährl Verhältnisse herbeizuführen, als auch mit bes Rücksichtslosigkeit gegen die für das Lenken eines Kfz maßgebenden Verkehrsvorschriften verstoßen hat.