§ 74 Abs 2 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigungspflicht, mögliche Gefährdungen, Belästigungen oder Beeinträchtigungen; Erfordernis der „Erheblichkeit“, keine)
§ 77 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigung; Prüfung der Emissionen, Maßstab der Betriebsbeschreibung)