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VwGH 19. 3. 2003, 99/04/0034 ( GEWERBERECHT )

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2004/697ZfV 2004, 357 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 356 Abs 1 GewO 1994 (Verfahren betreffend Betriebsanlagen; mündliche Augenscheinsverhandlung; behördliche Anleitungspflicht zur Erhebung von Einwendungen und deren inhaltlicher Gestaltung, keine)

§ 356 Abs 3 idF BGBl 1994/194 GewO 1994 (ebenso; Nachbar, Parteistellung; Voraussetzungen, Erhebung rechtserheblicher Einwendungen; Behauptung subjektiver Rechtsverletzung nur konkret - nicht implizit - möglich)

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