§ 33 Abs 1 FrG 1997 (Ausweisung; begünstigte Drittstaatsangehörige; Antrag auf Erstniederlassungsbewilligung aus dem Inland; berechtigter Inlandsaufenthalt; „Scheinehe“; Aufnahme des Familienlebens; fortgesetzte Antragstellungen)
§ 48 Abs 2 FrG 1997 (ebenso)