vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 27. 2. 2003, 2002/18/0207 ( FREMDENPOLIZEI )

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2004/688ZfV 2004, 354 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 37 FrG 1997 (befristetes Aufenthaltsverbot; Interessenabwägung; Familiengemeinschaft mit Österreichern; gewerbsmäßiger Suchtgifthandel; Rechtsprechung des EGMR; Unrechtmäßigkeit der Niederlassung)

VwGH 27.02.2003 , 2002/18/0207

Im Licht des § 37 FrG weist der Bf darauf hin, dass er seit dem 16. 10. 2001 mit der österreichischen Staatsbürgerin M verheiratet sei und mit dieser einen gemeinsamen Sohn, ebenfalls österreichischer Staatsbürger, habe. Seine Ehegattin sei mit dem gemeinsamen zweiten Kind schwanger. Sie spreche keine der in Nigeria gesprochenen Sprachen oder Dialekte. Auch Englisch spreche sie nur spärlich. Sie habe nie in Nigeria gelebt. Es könne ihr nicht zugemutet werden, das Familienleben in Nigeria aufrecht zu erhalten. Außer der Republik Österreich gebe es auch kein anderes Land, in dem die Familie des Bf leben könne. In einem vergleichbaren Fall habe der EGMR ausgesprochen, dass die verfügte aufenthaltsbeendende Maßnahme nicht verhältnismäßig gewesen sei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!