§ 61 FrG (Schubhaft, Anordnung, Gründe, ua Sicherung der Abschiebung; Asylwerber, Ausschluss dieses Grundes, keiner)
§ 69 FrG (Dauer der Schubhaft, Verlängerung über zwei Monate; Asylwerber, Schubhaft zur Sicherung der Abschiebung)
§ 73 Abs 4 FrG (Entscheidung durch den unabhängigen Verwaltungssenat; andauernde Anhaltung; Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen; darüber hinaus Entscheidung nur im Rahmen geltend gemachter Beschwerdepunkte)