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VwGH 25. 3. 2003, 2001/01/0509 ( FREMDENPOLIZEI )

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2004/679ZfV 2004, 349 Heft 3 v. 5.7.2004

§ 6 Z 3 AsylG 1997 (offensichtlich unbegründeter Asylantrag, Vorbringen offensichtlich nicht den Tatsachen entsprechend, Vermengung von Realem und Irrealem, spirituelle Tötung, Nigeria)

VwGH 25.03.2003 , 2001/01/0509

Die bel Beh hat nur einen Teil des Vorbringens des Bf (StA: Nigeria) als offensichtl unglaubwürdig beurteilt, näml jenen, der die Bedrohung durch „regionale Chiefs“ zum Gegenstand hatte. Was das primär geltend gemachte Bedrohungsszenario anlangt, die vom „Chief-Priest“ ausgehende Gefahr, so billigte sie dem Bf hingegen erkennbar zu, dass er insoweit aus seiner Sicht tatsächl Vorgefallenes wiedergegeben habe. Allerdings sei die in diesem Zusammenhang geäußerte Furcht, vom „Chief-Priest“ auf rein spirituelle Weise (hier: mit einer Nadel oder einem Zaubermesser) getötet zu werden, nicht nachvollziehbar, weshalb davon auszugehen sei, dass dem Bf die dargestellte Gefahr nicht mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit drohe.

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