§ 5 Abs 1 AsylG 1997 (unzulässige Asylanträge wegen vertraglicher Unständigkeit, Zuständigkeit eines anderen Staates zur Prüfung des Asylantrages, gleichzeitig mit Zurückweisungsbescheid Feststellung, welcher andere Staat zuständig; Verbindung mit einer Ausweisung; Dubliner Übereinkommen verfassungskonforme Auslegung iS einer Bedachtnahme auf Art 3 und Art 8 MRK)