§ 2 Abs 1 lit a Tir GSLG 1970 (Voraussetzungen für die Einräumung eines Bringungsrechtes; erhebliche Beeinträchtigung der zweckmäßigen Bewirtschaftung; Holznutzungen erfordern Holzlieferungen; wesentliche Beeinträchtigung der Almwirtschaft wegen mangelnder LKW-Tauglichkeit; Gesamtheit der Verbesserungseffekte; Einzelfall)
§ 22 Forstgesetz 1975 (Behandlung und Nutzung des Schutzwaldes)