Anhang I Z 9 Richtlinie des Rates vom 27. 6. 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG), UVP-RL (Abfallbeseitigungsanlage; Begriff; auch Abfallbeseitigungsanlage zur thermischen Verwertung - Verbrennung von Altölen - fällt darunter; unzulängliche Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber; Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes - bezieht sich auf materielle Bestimmungen; Zuständigkeits- und Verfahrensnormen des innerstaatlichen Rechtes treten dazu; thermische Verwertung von Altöl löst UVP-Pflicht aus)