§ 10 Z 4 ALSAG idF BGBl 1996/201 (Feststellungsbescheid; § 10 Z 4 kann als Basis für Feststellungsbescheide des Inhaltes herangezogen werden, ob konkrete Deponie so ausgestattet ist, dass für den Fall der Ablagerung von Abfällen Zuschläge nach § 6 Abs 2 und 3 anfallen oder nicht; Feststellungsbescheid über zukünftig wirksame Beitragspflicht zulässig)