§ 20 Abs 2 StVO (Fahrgeschwindigkeit, Höchstgeschwindigkeit)
§ 43 Abs 1 lit b StVO (Verkehrsverbote, Verkehrserleichterungen und Hinweise; dauernde Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverbote; Geschwindigkeitsbeschränkung; Voraussetzungen; Prüfung der Erforderlichkeit; Vergleich der Verkehrs- und Umweltverhältnisse; wesentliche Änderung der der erlassenden Verordnung zugrunde gelegten Verkehrsfrequenz, keine)